Grundsätzlich gilt im Skigebiet Ehrwalder Alm
Das Skitourengehen am Pistenrand während des Skibetriebes wird geduldet! Wir ersuchen alle Tourengeher dringend, sich an die Pistenregeln für Tourengeher zu halten, um Kollisionen mit Skifahrern zu vermeiden.
- Außerhalb der Skibetriebszeiten (8.00 Uhr bis 16.30 Uhr) sind die Pisten gesperrt, da Pistengeräte mit Seilwinde im Einsatz sind.
- An den Rodelabenden wird das Tourengehen aus Sicherheitsgründen NICHT geduldet.
Tourengeher auf Skipisten
- Der Pistenhalter kann die Benützung der Piste oder Teile davon nach Pistenschluss untersagen. Er ist aber nicht verpflichtet, die Einhaltung eines solchen Verbotes zu kontrollieren.
- Der mit Fellen aufsteigende Skifahrer benützt die Piste entgegen ihrer primären Abfahrtswidmung (vgl FIS-Regel 7 und POE § 12).
Es trifft ihn daher die Verpflichtung, die Aufstiegsspur so zu wählen, dass er die abfahrenden Skifahrer nicht gefährdet und auch nur im unvermeidlichen Ausmaß behindert.
Er hat daher - die Aufstiegsspur im Regelfall im Randbereich der Piste zu wählen.
- jedenfalls den Pistenrand zu benützen. Ein Nebeneinandergehen ist dabei strikt zu vermeiden.
- Ein Queren der Piste ist an unübersichtlichen Stellen tunlichst zu unterlassen und jedenfalls so rasch wie möglich durchzuführen.
- Queren mehrere Aufsteiger die Piste, haben sie zueinander genügend Abstand zu halten, um die abfahrenden Skifahrer nicht zu behindern.
Steht der Aufsteiger in keinem Vertragsverhältnis zum Pistenhalter, treffen letzteren nur die aus der Haltereigenschaft resultierenden Pflichten.
- Je nach Steilheit und Breite der Piste wird der Aufsteiger deren Querung nicht immer vermeiden können. Er soll aber, um die Kollisionsgefahr zu minimieren, unübersichtliche Stellen möglichst vermeiden und in deren Bereich keinesfalls unnötig verweilen.
- Da eine Gruppe aufsteigender Skifahrer, die den beim Aufsteigen üblichen knappen Abstand zueinander einhalten, die Abfahrer behindern und dadurch den primären Zweck der Piste in Frage stellen kann, wird von den aufsteigenden Skifahrern die Einhaltung jenes Abstandes zueinander verlangt, der ein unbehindertes Abfahren auf der Piste ermöglicht.
- Für den auf der Piste abfahrenden Tourengeher gelten die selben Regeln wie für andere abfahrende Pistenbenützer, dies unabhängig davon, auf welcher Route er aufgestiegen ist. Daher gilt eine Pistensperre insbesondere nach Pistenschluss auch für ihn.
- Ein Tourengeher darf eine geöffnete Piste zum Aufstieg benützen, wenn nicht der Pistenhalter eine solche Benützung untersagt. Der aufsteigende Tourengeher ist keine atypische Gefahr. Er hat sich an die FIS-Regeln, besonders an die Regeln 6 und 7 sowie an die POE-Regeln zu halten.
Das Verbot der Benützung einer gesperrten Piste gilt auch für den aufsteigenden Tourengeher.
Die Unterstützer der Informationskampagne „Pistentouren“
Österreichisches Kuratorium für Alpine Sicherheit, Österreichischer Alpenverein, Naturfreunde Österreich, Tirol Werbung, Innsbruck Tourismus, Tiroler Skilehrerverband, Österreichischer Skiverband, Bergbahnen Rosshütte, Mutterer-Alm Bahnen, Patscherkofelbahnen, St. Johanner- und Lienzer Bergbahnen, Verein zur Förderung des Wettkampfskibergsteigens in Tirol, Sitour und die Tiroler Fachgruppe der Seilbahnen